Digital Assets Briefing
Die wundersame Reichtumsgeschichte von Dadvan Yousuf wird angezweifelt. Doch dieser hat vor Gericht einen Erfolg gegen schwere Anschuldigungen erreicht. Er wird die Gerichte weiter beschäftigen.
15. November 2024 • Werner Grundlehner

Solche Tellerwäscher-zum-Millionär-Geschichten werden sonst im Land der unbegrenzten Möglichkeiten geschrieben. Doch auch die Schweiz hat ein Wunderkind. Ein erst gerade zwanzigjähriger Flüchtling mit kurdisch-irakischen Wurzeln hatte es zu Reichtum wie aus Tausend und einer Nacht gebracht. Das war auch Futter für die Schweizer Medien. So titelte «Der Bund» am 2. April 2021: «Vom Flüchtling zum Millionär. Er tauschte seine Spielsachengegen Bitcoins», die NZZ zog am 9. Juli nach: «Der Krypto-Zauberlehrling» und wie gewohnt holte der Blick die ganz grossen Lettern hervor: «Früher Flüchtling, heute superreich. Dadvan Yousuf ist der jüngste Selfmade-Milliardär im Land».



Und in den Short Cuts diese Woche:
• Schweizer Bitcoin-Verband richtet sich neu aus
• Schweizer Krypto-Trading-Plattform schliesst Finanzierung ab


Die Geschichte ist auch einfach zu gut. Der dreijährige Dadvan Yousuf kommt als Flüchtlingskind 2003 mit der Mutter und zwei Brüdern in die Schweiz und lässt sich mit seiner Familie in Ipsach (BE) nieder. Sein Vater, ein Peschmerga-Kämpfer, ist schon zuvor in die Schweiz geflüchtet. In der Schweiz hat die Familie nochmals fünf Kinder. Schon bald interessiert sich der Knabe Dadvan für Bitcoin und internationale Geldtransfers. Angeblich verkauft er mit 11 Jahren Spielsachen, um Mittel für Bitcoin-Investments zu erhalten.

Er kauft zehn Bitcoins zu einem tiefen zweistelligen Frankenbetrag und handelt mit der Kryptowährung. 2012 erwirbt er 1000 Bitcoins und zahlt dafür 13'000 Franken. Vier Jahr später schwenkt er auf Ethereum und kaufte 16’000 Coins für total 150'000 Franken. Die rasante Kursentwicklung soll ihn – insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 – zum Multimillionär gemacht haben.

Der Erfolg bekommt Risse

Doch die Erfolgsgeschichte bekommt Risse. Fachleute zweifeln, ob es stimmt, dass Yousuf sich selbst das Programmieren beigebracht und eine Trading-Software entwickelt hat, die selbständig Geld verdient – egal wie sich der Markt entwickelt. Angaben zu seinem KV-Lehrabschluss erweisen sich als teilweise falsch. Einige sehen in ihm einen Aufschneider, etwa als er seinen Wohnsitz bei den Eltern im Berner Seeland aufgibt und definitiv ins Zürcher Luxushotel Dolder zieht. Es häufen sich negative Presseberichte über den einstigen Darling der Medien. Dazu trägt auch Yousuf selbst bei.

Im Herbst 2021 beteiligte sich Yousuf am Unternehmen Crowdlitoken und machte sich auch gleich selbst zum CEO. Das Unternehmen hatte bis dahin wenig Erfolg und versuchte, Anleger über tokenisierte Anteile an Immobilienanlagen zu beteiligen. Schon mit Beträgen ab 100 Franken sollen sich Anleger an einzelnen tokenisierten Liegenschaften direkt beteiligen und einfach handeln können. Im Gespräch mit Journalisten zeigt sich, dass Yousuf über den Schweizer Immobilienmarkt, etwa zu den Besonderheiten des Grundbuchs und den Renditeaussichten von Liegenschaften, weniger informiert ist als über Blockchains und den Kryptomarkt. Das Unternehmen tritt auch nach dem Einstieg des Krypto-Investors auf der Stelle. Dieser verabschiedet sich bald wieder.

Die Finanzmarktaufsicht (Finma) startet im Mai 2022 ein Enforcement-Verfahren gegen die von Dadvan Yousuf gegründete Dorhnii Stiftung und den von dieser lancierten Token. Die Finma kommt zum Schluss, dass sich die Stiftung beziehungsweise ihr Gründer mit dem Verkauf von Dohrnii-Token ohne Bewilligung als Wertpapierhaus sowie als Finanzintermediär betätigt hat. Yousuf habe als Privatperson unerlaubt Publikumseinlagen entgegengenommen. Des Weiteren habe er sich während des Enforcement-Verfahrens nicht an die Auskunftspflicht und die Vorgaben der Finma gehalten und die Aktivitäten weitergeführt. Wegen schwerer Verletzung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen wurde Yousuf im März 2023 mit einer Unterlassungsanweisung belegt.

Ein No-name im Crypto Valley

Auch in der Kryptobranche kommt Dadvan Yousuf nicht an. Ein bekannter Exponent der Industrie sagt: «Ich habe ihn noch nie persönlich getroffen, kenne auch wenige aus dem Crypto Valley, die das getan haben. Er hat nicht wirklich mit uns ‘gemingled’, tauchte nie an Events auf». Was an den Vorwürfen dran sei, wisse er nicht, ein Alarmzeichen sei jedoch gewesen, als ein Journalist gefragt habe, wo er den ersten Bitcoin gekauft habe. Yousuf habe Y geantwortet. Weil Y einfach einsehbar sei, habe er später einfach als X als Antwort angegeben. Das sei unglaubwürdig. Jeder Bitcoiner wisse, wo er erstmals gekauft habe. «Er scheint in seiner eigenen Bubble zu leben», sagt der Branchenkenner. Auch die Dohrnii-Blockchain kenne er nur aus der Presse, er wisse von niemandem, der diese nutzte oder da investiert hatte. «Tönt für mich auch nach einem klassischen ICO-Get-Rich-Quick-Modell», fügt er an.

Ein erfolgreicher Bitcoin-Unternehmer beschreibt Yousuf als Zauberlehrling, der plötzlich in der Szene auftauchte. Was genau er tue, sei ihm, wie vielen anderen, nicht klar – und die Finma habe ja auch reagiert. «Über den Gerichtsentscheid (mehr darüber unten) wird nicht gesprochen und seine seltsame Stiftung befindet sich meines Wissens in Liquidation», fügt er an. Ein anderer Marktkenner vermutet, dass hinter Yousuf jemand anderes agiere. Der Zauberlehrling sieht sich selbst nicht als Teil des Crypto Valleys: «Ich gehöre nicht zur hiesigen Krypto-Szene, wünsche aber allen Projekten und Firmen viel Glück und Erfolg».

Das SRF schiesst scharf

Am heftigsten gegen das Krypto-Wunderkind schiesst SRF – das erweist sich aber als Rohrkrepierer. Am 17. Februar 2022 erschien auf srf.ch unter dem Titel «Der Krypto-Milliardär und seine fragwürdigen Transaktionen» ein Text, in welchem verdächtige Transaktionen beschrieben werden und Yousuf in die Nähe der Terrorismusfinanzierung gerückt wird – ohne dass die Beweise dazu offengelegt werden.

Gegenüber tippinpoint weist Yousuf darauf hin, dass nach seiner Ansicht der von SRF präsentierte Kontoauszug ein manipuliertes Dokument sei. «Die Quelle des SRF hatte offenbar tatsächlich einen echten Coinbase-Auszug von mir, zumindest den Header mit meinem Namen und meiner E-Mail-Adresse. Allerdings wurden sämtliche Transaktionen, die dem SRF präsentiert wurden, entweder im Nachhinein oder bereits zuvor mithilfe von Photoshop oder einem anderen Bildbearbeitungsprogramm manipuliert. Das ist bereits durch einfaches Hineinzoomen ersichtlich», führt er aus.

Sohn der Journalistin arbeitete bei der Finma

Die Bearbeitung der Bitcoin-Transaktionen sei dabei in einer Weise erfolgt, die gezielt auf illegale Aktivitäten hinweisen sollte: Man suchte im Netz nach illegalen Transaktionen, kopierte Details wie die Anzahl versendeter Bitcoin, Datum und Uhrzeit und fügte diese in seinen Auszug ein, sodass sie zwar auf der Bitcoin-Blockchain existierten, jedoch keinerlei Verbindung zu ihm hätten. «Sie kommen in meinem Original-Auszug von Coinbase nicht vor», hält Yousuf fest.

Dieser vermeintlich manipulierte Auszug diente SRF als Beweis für die Anschuldigungen gegen Yousuf. Yousuf sieht die Rolle des Sohnes einer der Journalistinnen kritisch, der zur fraglichen Zeit für die Finma arbeitete. Für Yousuf liegt der Verdacht nahe, dass er die Quelle für SRF gewesen sein könnte. Zudem halte er es für möglich, dass er den manipulierten Kontoauszug selbst gefälscht und präpariert habe, um seiner Mutter eine Big Story für ihre journalistische Arbeit zu liefern. Diese Theorie habe er auch der Staatsanwaltschaft präsentiert; das Obergericht liess sich jedoch davon nicht überzeugen.

Zahlreiche Klagen und Anträge

Im März 2022 erstattete Yousuf gegen die SRF-Journalistinnen Stefanie Pauli und Charlotte Jacquemart Strafanzeige wegen Ehrverletzung und stellte entsprechend einen Strafantrag. Die beiden Journalistinnen werden von der Staatsanwaltschaft einvernommen und machen vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Auch Yousuf wurde staatsanwaltschaftlich befragt.

Im Februar 2023 beantragen die Beschuldigten das Verfahren gegen sie einzustellen. Mit einer Verfügung stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, dagegen erhebt Yousuf Beschwerde. Am 9. August 2024 stellt das Obergericht des Kantons Zürich fest, dass kein Fall von Straflosigkeit vorliegt, der eine Einstellung des Verfahrens gerechtfertigt hätte.

Doch es kommt noch dicker für die beiden SRF-Journalistinnen. Ende Oktober erlässt die Staatsanwaltschaft Zürich gegen die beiden einen Strafbefehl wegen übler Nachrede. Die SRF-Mitarbeiterinnen werden zu einer Geldstrafe, Busse und Übernahme der Verfahrenskosten von insgesamt 10'200 Franken verurteilt, zudem wird Yousuf eine Prozessentschädigung von fast 11'000 Franken zugesprochen. Der Strafregistereintrag für Pauli und Jacquemart bleibt ab dem 29. Oktober 2024 für zwei Jahre bestehen.

Dieses Urteil ist insofern erstaunlich, als Schweizer Gerichte den Schutz von Journalisten hochhalten. Falsche Aussagen und Annahmen sind nicht per se strafbar, wenn der Journalist aufgrund seiner Recherche zum Schluss kommen konnte, dass diese korrekt seien, auch wenn keine stichfesten Beweise vorliegen und der Journalist die Sorgfaltspflicht eingehalten hat.

Yousuf ist noch nicht zufrieden

Doch mit dem Strafbefehl wegen übler Nachrede will es Dadvan Yousuf nicht bewenden lassen. In einem Mail, das er diese Woche an Medienvertreter verschickte, heisst es: «Mein Ziel ist es, öffentlich aufzuzeigen, wie SRF Investigativ, durch öffentliche Gelder finanziert, das Leben Einzelner durch unzulängliche Recherchen beeinträchtigt. Ich werde den zivilrechtlichen Weg beschreiten, um die journalistische Sorgfaltspflicht von SRF Investigativ überprüfen zu lassen und SRF sowie die betroffenen Journalistinnen zur Rechenschaft ziehen.»

Er konkretisiert, ein Berufsverbot oder eine höhere Busse würden nicht in seinem Interesse liegen – vielmehr sei es ihm wichtig, dass eine klare Verantwortung übernommen und öffentliches Vertrauen in die Medienarbeit des SRF wiederhergestellt werde. Die beiden Journalistinnen sind die ersten SRF-Mitarbeitenden in der Geschichte des Senders, die wegen übler Nachrede verurteilt wurden.

Die Abweisung seiner Klage durch die Staatsanwaltschaft und der lange Prozess hätten ihm sowohl persönlich als auch geschäftlich Nachteile gebracht. «Die ständige Unklarheit darüber, ob ich möglicherweise in terroristische Aktivitäten verwickelt bin, hat erheblichen Schaden angerichtet», so Yousuf.

Eigentlich eine Rüge für die Staatsanwaltschaft

Doch die Sachlage könnte komplizierter sein, als es dieses Urteil vermuten lässt. «Das Obergericht rügte primär die Staatsanwaltschaft, dass sie gewisse Punkte hätte genauer abklären müssen, bevor sie das Verfahren einstellte. Ebenfalls wurde erwähnt, dass selbst bei Gelingen des Gutglaubensbeweises – der ja nur die Strafbarkeit der Äusserung, nicht aber ihren Wahrheitsgehalt betrifft – allenfalls der Artikel zu löschen gewesen wäre. Insofern hatte das Obergericht die Arbeit der Staatsanwaltschaft und nicht primär die Arbeit der Journalistinnen im Blick», erklärt David Zollinger, ehemaliger Zürcher Staatsanwalt und Geldwäscherei-Experte, der mit den Akten des Falls nicht vertraut ist.

Nach Ansicht von Zollinger zeugt der Entscheid davon, dass bei schwerwiegenden Tatsachenvorwürfen – wozu die vermutete Nähe zum Terrorismus, aber auch zu Betrügern gehören dürfte – die Quellenlage entscheidend ist. Zudem sei der Gutglaubensschutz nicht so stark, wie man ihn sich im Bereich des Investigativ-Journalismus vielleicht wünschen würde. «Wie der Beschluss des Obergerichts zeigt, prüft hier das Gericht sehr genau, wer wann was wusste und annehmen durfte», so Zollinger.

Ein Grundproblem des investigativen Journalismus in der Schweiz erwähne der Entscheid: Man könne zwar den Quellenschutz anrufen, z.B. als Zeuge im Strafverfahren, und dann nicht dafür bestraft werden, wenn man die Quelle nicht preisgeben wolle. Gleichzeitig sei aber die Hürde für den Entlastungsbeweis höher, weil man ja eben die Quelle nicht als Zeuge dafür offerieren könne, dass man ihr vertraute und deshalb «ernsthafte Gründe hatte, die Äusserungen in guten Treuen für wahr zu halten», führt Zollinger aus.

«Zurückhaltung gegenüber jungen, unkonventionellen Aufsteigern»

Zu guter Letzt möchte tippinpoint von Yousuf wissen, wieso nach seiner Ansicht die Stimmung für ihn so umgeschlagen hat – vom Krypto-Wunderkind zum Buhmann. Der Umschwung in der öffentlichen Wahrnehmung habe mehrere Gründe, antwortet er. Zum einen polarisiere das Thema Kryptowährungen stark, und das schnelle Wachstum seines Vermögens sowie seiner Projekte habe viele überrascht und wohl auch skeptisch gemacht. «In der Schweiz herrscht zudem oft eine gewisse Zurückhaltung gegenüber jungen, unkonventionellen Aufsteigern, insbesondere denen, die scheinbar die traditionellen Wege umgehen», sagt Yousuf.

Ein weiterer Faktor sei sicherlich, dass die mediale Berichterstattung häufig vereinfacht und dramatisiert wurde, wodurch ein verzerrtes Bild entstanden ist. Die komplexen Herausforderungen und Risiken, die mit der Krypto-Branche verbunden sind, würden dabei oft übersehen, und so entsteht schnell ein einseitiges, negatives Bild. «Mir ist bewusst, dass das Bild, das in den Medien gezeichnet wurde, oft wenig mit der Realität zu tun hat, und ich arbeite daran, durch Transparenz und Aufklärung diesem Bild entgegenzuwirken. Die Schweiz ist meine Heimat, und ich habe hier immer Unterstützung erfahren. Ich liebe dieses Land und bin stolz darauf, hier meinen Weg gehen zu dürfen», fügt er an.

Das tönt wie ein schönes Schlusswort. In dieser Auseinandersetzung dürfte der letzte richterliche Entscheid aber noch nicht gefallen sein. To be continued…



Short cuts: News aus der digitalen Welt


Bitcoin-Branchenverband richtet sich neu aus

Pünktlich mit dem starken Kursanstieg des Bitcoins setzt einer der weltweit ältesten Bitcoin-Verbände die Segel auf Wachstum. Nach herausfordernden Jahren hat die Bitcoin Associaton Switzerland den Vorstand komplett erneuert – auch weil es beim alten Vorstand zu Meinungsverschiedenheiten gekommen ist. Zudem kommen immer wieder Stimmen auf, die davor warnen, dass die Schweiz in der rasanten Entwicklung hinter konkurrierenden Standorten zurückbleibt.

Zum Präsidenten wird ein Veteran und weitherum bekannter Bitcoin-Pionier ernannt. Niklas Nikolajsen, Gründer des Kryptodienstleisters Bitcoin Suisse übernimmt dieses Amt. Der Fintech- und Bitcoin-Unternehmer Phil Lojacono steht ihm für die Bildungsarbeit und Partnerschaften zur Seite. Die Gründerin von «SatoShe – Bitcoin for Women», Lisa Tscherry, soll die doch sehr Männer-dominierte Branche auch für Frauen attraktiver machen. Als viertes Vorstandsmitglied ist Adriano Bertini, Head of Strategy bei Ledger Enterprise und Experte für institutionelle Finanzinfrastruktur, ernannt worden. Mit dem neuen Vorstand will der Verband die führende Position der Schweiz bei der globalen Bitcoin-Einführung weiter festigen. Zudem will er den Bitcoin mit Workshops, Kooperationen mit Universitäten und Events Einzelpersonen, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern näherbringen.


Schweizer Krypto-Trading-Plattform schliess Finanzierung ab

Das Technologie-Unternehmen Wyden hat sich mit einer Series-B-Finanzierungsrunde 14,5 Millionen Franken beschafft. Die Finanzierungsrunde wurde von der französischen Beteiligungsgesellschaft Truffle Capital angeführt, mit an Bord waren auch Postfinance, C3 Venture Capital, SBI-Sygnum-Azimut Digital Asset Opportunity Fund und FiveT FinTech. Die Wyden-Plattform verhilft Finanzdienstleistern dazu, den Endkunden den Handel mit digitalen Vermögenswerten anzubieten. Dabei wird der gesamte Handelszyklus abgedeckt und die nahtlose Integration von Handel und Verwahrung von Digital Assets in Kernbankensysteme ermöglicht. So vertraut die Luzerner Kantonalbank bei ihrem Krypto-Angebot auf die Technologie von Wyden. Wyden ist in Zürich domiziliert und verfügt neben Standorten in Polen über Niederlassungen in Singapur und New York.

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