Debatte zur CS-Pleite
Am Montag setzte sich Ständerat mit den Folgen der CS-Krise auseinander. Neben strengeren Regulierungen stimmte er sensationell einer Obergrenze von Bankerlöhnen zu.
11. März 2025 • Beat Schmid

Im Rahmen der gross angelegten politischen Aufarbeitung des CS-Zusammenbruchs bekam gestern der Ständerat die grosse Bühne. In einer stundenlangen Debatte setzte sich die kleine Kammer mit dem PUK-Bericht, den darin enthaltenen zwanzig Empfehlungen sowie rund zehn parlamentarischen Vorstössen auseinander.

Die Vorstösse der PUK umfassen vier Motionen und sechs Postulate, die vom Ständerat gutgeheissen wurden. Dabei geht es um weitgehend unbestrittene Forderungen: unter anderem die Stärkung der Finma, die Begrenzung bankspezifischer Erleichterungen bei Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften (regulatorischer Filter) sowie die Einführung eines neuen Kriseninstruments, des sogenannten Public Liquidity Backstops (PLB).

Für Aufsehen sorgte die Zustimmung des Ständerats zu einer Motion, die Banker-Löhne auf drei bis fünf Millionen Franken begrenzen will. Gegen den Willen des Bundesrats stimmte die Kammer dem Vorstoss des Thurgauer SVP-Ständerats Jakob Stark zu. Diese Motion geht nun an den Nationalrat. Stimmt auch dieser zu, muss der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesänderung erarbeiten.

Besondere Aufmerksamkeit erhielt zudem der Vorstoss des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder. Er fordert eine Rechtsgrundlage für die vorübergehende Verstaatlichung der UBS im Krisenfall. Zudem soll diese Verstaatlichungsoption mit einer «Guillotine für Banker» verknüpft werden. Das bedeutet: Im Falle einer Verstaatlichung müssten die verantwortlichen Banker mit haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Der Bundesrat zeigte sich skeptisch, ob eine explizite Verstaatlichungsoption zielführend wäre, da sie potenziell Fehlanreize schaffen könnte. Die Landesregierung will am Konzept einer geordneten Abwicklung festhalten, wie es die geltende und künftige Too-big-to-fail-Regulierung vorsieht. Allerdings hat der Fall der Credit Suisse gezeigt, dass dieses Instrument für den Ernstfall untauglich ist.

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