Strafverfahren
Der frühere Raiffeisen-Chef hat sein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts zurückgezogen. Damit sollte dem Verfahren am Obergericht nichts mehr im Weg stehen.
4. April 2025 • Beat Schmid

Nach einem langen Geplänkel ist nun der Weg frei im Verfahren gegen Pierin Vincenz und weitere Beschuldigte vor dem Zürcher Obergericht. Zunächst hatte das Obergericht im Januar 2024 das Urteil des Bezirksgerichts aufgehoben und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.

Mit der nur schwer nachvollziehbaren Begründung, dass die Anklageschrift zu detailliert gewesen und einem Angeklagten aus der Westschweiz, der sich allerdings bestens auf Deutsch verständigen kann, nicht übersetzt worden sei. Diese Sichtweise konnte das Bundesgericht nicht teilen und entschied gegen das Obergericht.

Daraufhin haben die Anwälte von Pierin Vincenz und weiteren Beschuldigten ein Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts eingereicht. Ein Mitangeklagter hat zudem ein sogenanntes Berichtigungsgesuch gegen denselben Bundesgerichtsentscheid zurückgezogen. Dies geht aus einer am Freitag publizierten Verfügung hervor.

Damit sollte dem Berufungsverfahren vor dem Obergericht nichts mehr im Weg stehen. Das Bezirksgericht Zürich sprach im Jahr 2022 Vincenz und den weiteren Hauptbeschuldigten Beat Stocker des Betrugs, der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen passiven Bestechung schuldig. Vincenz und Stocker wurden zu Freiheitsstrafen von 45 und 48 Monaten verurteilt.

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