Public Liquidity Backstop
Was einst per Notrecht zur Stabilisierung von UBS und Credit Suisse geschaffen wurde, soll nun im Eilverfahren ins ordentliche Recht überführt werden. Als Teil des Entlastungspakets wird Public Liquidity Backstop zu einem hochriskanten politischen Geschäft.
24. Februar 2026 • Beat Schmid

Wie verzweifelt muss ein Parlament sein? Letzten Freitag entschied die Finanzkommission des Nationalrates mit 19 zu 6 Stimmen, per 2027 den Public Liquidity Backstop (PLB) für systemrelevante Banken einzuführen. Man erinnert sich vage: Der war die Liquiditätshilfe, die die Nationalbank der UBS zur Stabilisierung der Credit Suisse zur Verfügung gestellt hat.

Weil es damals keine rechtliche Grundlage für den PLB gab, musste Notrecht angewandt werden, um die Hilfen in Höhe von 100 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. Insgesamt umfasste das Stabilisierungspaket 259 Milliarden Franken – 50 Milliarden als ELA (Emergency Liquidity Assistance) der Nationalbank, 100 Milliarden als ELA+ («abgesichert» durch ein sogenanntes Konkursprivileg) sowie maximal 9 Milliarden als Absicherung für Verluste der CS.

Es herrschte breiter Konsens darüber, dass der PLB in ordentliches Recht überführt werden sollte. Doch die Beratungen zum ursprünglich von der Basler Ständerätin Eva Herzog eingebrachten Vorstoss wurden mehrfach verschoben. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats hatte die Beratungen im Oktober 2023 und Ende August 2024 vertagt. Im Februar 2025 hatte die WAK des Ständerats die Vorlage erneut auf die lange Bank geschoben und entschieden, die Beratungen voraussichtlich bis Ende 2026 zu verschieben. Die Ausgestaltung einer solchen staatlichen Liquiditätssicherung könne nur im «Gesamtkontext des Too-big-to-fail-Regelwerks» definiert werden, hiess es damals.

PLB rutscht ins Entlastungspaket

Doch jetzt soll es plötzlich schneller gehen. Nach dem Willen der Finanzkommission soll der Bundesrat per 2027 durch eine entsprechende Änderung des Bankengesetzes ermächtigt werden, eine solche Liquiditätssicherung per Verordnung einzuführen. Interessant ist, dass der PLB nun völlig überraschend als Teil des Entlastungspakets behandelt wird, das gemäss aktueller Planung ein Volumen von rund 2 Milliarden Franken haben soll.

Pikant: Der PLB soll dabei einen Anteil von 140 Millionen Franken zum Paket beitragen. Damit hat sich die Finanzkommission nicht nur dafür ausgesprochen, dass die systemrelevanten Banken eine jährliche Versicherungsprämie für den Backstop bezahlen sollen, sondern auch die eine Richtgrösse für die Höhe des Betrags festgelegt (letztlich entscheidet Bundesrat über den Betrag).

Hochumstrittene PLB-Prämie

Ob und wie viel die Banken für den PLB zu bezahlen haben, ist eine hochumstrittene Frage. Während die Banken nicht bezahlen wollen, schon gar nicht im Voraus. Befürworten andere viel höhere Prämien von über einer Milliarde Franken jährlich. Ökonomen der Universität Bern haben vor einem Jahr in einem Paper geschrieben, dass der TBTF-Status der Schweizer SIBs konservativ geschätzt zu einer Reduzierung der Finanzierungskosten führt, die weit über die vorgeschlagene Ex-ante-Kompensation hinausgeht. Allein die UBS soll im Jahr 2022 mit mindestens 2,9 Milliarden US-Dollar davon profitieren haben.

Die Einbindung des PLB ist auch aus einem anderen Grund heikel. Angenommen, das Volk lehnt das Entlastungspaket ab, sollte gegen das Entlastungspaket das Referendum ergriffen werden. Mit einem solchen Entscheid wäre der PLB erledigt. In einer nächsten Krise wäre es politisch kaum zu vertreten, den PLB erneut via Notrecht einzuführen, wie das der Bund im Fall der UBS/CS getan hatte. Nicht zuletzt deshalb gibt es Stimmen in Bern, die den PLB gar nicht ins ordentliche Recht überführen möchten, sondern beim nächsten Mal lieber erneut auf Notrecht zurückgreifen möchten.

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