Die Volksinitiative «Für einen nachhaltigen und zukunftsgerichteten Finanzplatz Schweiz» will in der Bundesverfassung einen neuen Artikel verankern, der den Schweizer Finanzplatz ökologisch nachhaltig ausrichten soll. Die Initiantinnen und Initianten, darunter Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Parteien wie SP, Mitte, FDP, Grüne, GLP und EVP, müssen bis Mai 2026 100’000 Unterschriften sammeln.
Die Initiative verlangt, dass sich Unternehmen an den internationalen Klima- und Biodiversitätszielen orientieren. Die Firmen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Geschäftstätigkeit nachhaltig ausrichten wollen. Neuinvestitionen in fossile Energieträger wie Kohle und Öl sollen eingeschränkt werden. Zudem soll eine neue Behörde mit Sanktionsmöglichkeiten Kontrollen durchführen («Öko-Finma»).
Die Initianten setzen sich für eine stärkere Regulierung ein, da freiwillige Massnahmen nicht ausreichen würden. Sie verweisen auf den wachsenden CO₂-Fussabdruck des Finanzplatzes, der deutlich über den nationalen Emissionen liege. Die bisherigen parlamentarischen Regulierungsbemühungen seien gescheitert, weshalb nun das Volk Klarheit schaffen solle. Die Initianten betonen die Notwendigkeit eines klaren Rahmens, um langfristig ethische und nachhaltige Investitionen zu fördern.
In den Grundzügen decken sich die Forderungen mit den Positionen der Finanzbranche. Aus Sicht des Verbands AMAS (Asset Management Association Switzerland) ist die Initiative deshalb «unnötig». «Die Notwendigkeit des Übergangs zu einer nachhaltigeren Wirtschaft wird auf dem Finanzplatz Schweiz einstimmig anerkannt», sagt AMAS-Sprecher Peter Hody.
Ausländische Asset Manager im Vorteil
Bereits heute bestünden wirksame Rahmenbedingungen und Instrumente, um den Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft zu unterstützen. Er nennt die CO₂-Abgabe, die Selbstregulierung, den Swiss Stewardship Code und die Swiss Climate Scores. «Die Asset Manager nutzen diese Instrumente und setzen laufend umfassende Massnahmen um, um den sich verändernden Risiken Rechnung zu tragen», sagt Hody.
Aus Sicht der AMAS ist deshalb «eine weitere Verschärfung der bereits hohen Regulierungsdichte nicht notwendig und würde einen Wettbewerbsnachteil darstellen» – insbesondere gegenüber ausländischen Asset Managern, die ihre Produkte in der Schweiz uneingeschränkt anbieten könnten.