Jonathan Glassberg ist Gründer der Londoner Firma JB Drax Honoré, einem der weltgrössten Broker für Zinsoptionen. Der ehemalige CS-Topbanker ist auch Privatkunde der Grossbank. Obwohl mit Finanzgeschäften bestens vertraut, verlor Glassberg 2,5 Millionen Dollar bei einer betrügerischen Investition, die ihm sein Vermögensverwalter bei der UBS in Singapur empfohlen hatte.
Wie das Westschweizer Justizportal Gotham City (Abo) unter Berufung auf die Gerichtsakten schreibt, schickte der Kundenberater Glassberg am 18. August 2017 von seiner UBS-E-Mail-Adresse aus eine Präsentation des Direct Lending Income Fund (DLIF). «Ein Kunde hat mir diesen US-amerikanischen Fonds vorgestellt, der sich auf die Kreditvergabe an KMU und Factoring-Lösungen konzentriert. Er hat etwa 40 Millionen investiert. Ich selbst habe 200'000 Dollar investiert», schrieb der Vermögensverwalter. Er wies darauf hin, dass dieses Produkt nicht offiziell von der Bank empfohlen werde.
Trotz dieser Warnung investierte Glassberg zwischen November 2017 und Februar 2018 insgesamt 2,5 Millionen US-Dollar in den Fonds, der laut Beschreibung Ähnlichkeiten mit den berüchtigten Greensill-Fonds der Credit Suisse aufwies.
Kurz darauf brach der Fonds zusammen. Im März 2019 deckte die US-Börsenaufsicht SEC auf, dass der Fonds den Wert der Kredite absichtlich überbewertet hatte, indem er die Rückzahlungen der Kreditnehmer fälschte. Im Juli 2019 ordnete ein Gericht auf den Cayman Islands die Insolvenz des Fonds an.
Trotz vollmundiger Marketingversprechen der UBS, «Lösungen für Ihr Vermögen» zu suchen und «individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen», kam das Gericht am 10. Januar 2024 zu dem Schluss, dass die Bank keine Verantwortung für den Verlust trage. Gleichzeitig übte Richter Wong Li Kok jedoch scharfe Kritik an der Bank.
Der Kläger sollte die «Ironie dieser Aussagen» inzwischen richtig verstanden haben, schreibt Wong in seinem Urteil, in dem dieser eine «deutliche Diskrepanz» zwischen den Absichtserklärungen der Bank gegenüber ihren Kunden und der «kalten juristischen Realität» ihrer Vertragsbedingungen feststellt. Das Urteil zeigt im Detail, wie sich die Banken mit mehreren Schutzschichten absichern. Dazu gehören Klauseln, wonach jeder Rat oder jede Empfehlung «ohne jegliche Haftung der Bank» erfolgt.
Der Fall zeigt auch, dass es für Banken am einfachsten ist, sich bei vermögenden Kunden aus der Verantwortung zu nehmen. Das Gericht hob in seinem Urteil hervor, dass der Kläger ein «erfahrener Investor» mit fast 40 Jahren Erfahrung im Finanzsektor war. Sein Fachwissen in Verbindung mit seinem Privatvermögen ermöglichte ihm erst den Zugang zu komplexen und riskanten Finanzprodukten, die der Bank hohe Provisionen einbrachten.