Die Privatbank Julius Bär sucht bekanntlich einen neuen Konzernchef oder eine neue Konzernchefin. Zahlreiche bekannte und weniger bekannte Namen stehen auf einschlägigen Listen. Damit ein Wechsel an die Spitze von Julius Bär nicht am Geld scheitert, will der Verwaltungsrat genügend Mittel bereithalten, um Bonuspakete ablösen zu können.
Wie er dies tun will, geht aus der gestern veröffentlichten Einladung zur Generalversammlung hervor. Die Statuten von Julius Bär sehen vor, dass die Bank bei der Anstellung neuer Konzernleitungsmitglieder und eines CEO nicht beliebig viel Geld ausgeben darf. Der Betrag, der als Ersatz für verfallene Boni des früheren Arbeitgebers ausbezahlt werden kann, ist limitiert. Für ein einfaches Geschäftsleitungsmitglied auf 25 Prozent, für einen neuen CEO auf 40 Prozent der von der Generalversammlung genehmigten Summen für fixe und variable Entschädigungen.
Jetzt heisst es in der Einladung: Da der Verwaltungsrat der Generalversammlung 2024 keinen Antrag für variable Vergütungselemente in bar und nur einen reduzierten Antrag für variable Vergütungselemente in Aktien für vier Mitglieder der Geschäftsleitung stellt, ist der zusätzlich zur Verfügung stehende Betrag für «Veränderungen in der Geschäftsleitung deutlich geringer als in den Vorjahren». Insgesamt stünden «nur» 25 beziehungsweise 40 Prozent von 18 Millionen zur Verfügung. Damit bleiben der Bank maximal 7,2 Millionen Franken, um verfallende Boni des neuen CEO zu ersetzen.
«Betrag könnte nicht ausreichen»
Wie Julius Bär in der GV-Einladung weiter schreibt, könnte dieser Betrag deshalb für allfällige Veränderungen in der Geschäftsleitung «nicht ausreichen». Um sicherzustellen, dass der Verwaltungsrat einen Nachfolger für den CEO «ernennen und angemessen entschädigen» könne, inklusive Ersatz-Bonuszahlungen, «bittet der Verwaltungsrat die Aktionärinnen und Aktionäre daher, ihn zu ermächtigen, denselben zusätzlichen Betrag zu verwenden, der bis zu dieser Generalversammlung zur Verfügung stand». Andernfalls müsse möglicherweise eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden.
Also sollen Aktionäre eine höhere Lohnsumme zur Verfügung stellen. Statt wie vorgesehen 18 Millionen sollen sie insgesamt rund 35 Millionen bewilligen. Wie die Bank erklärt, setzt sich diese Summe aus Elementen der Vergütungspakte für die Jahre 2022 und 2023 zusammen. Konkret bedeutet dies, dass rund 14 Millionen Franken zur Verfügung stünden, um einen CEO zu Julius Bär zu locken.
Für Topkandidaten könnte das dennoch zu wenig sein. UBS-Bankerin Sabine Keller-Busse beispielsweise sitzt auf gesperrten Aktien im Wert von über 25 Millionen Franken. Trotz Aufstockung durch die Bär-Aktionäre würde sie bei einem Wechsel viel Geld verlieren.