Wie tippinpoint bereits vor einem Monat berichtete, gibt der Bund grünes Licht für eine Selbstregulierung gegen Greenwashing. Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, hat er die neuen Selbstregulierungen der Finanzbranche gegen Greenwashing zur Kenntnis genommen.
Diese stellten einen «Fortschritt» bei der Umsetzung der Haltung des Bundesrates zur Verhinderung von Greenwashing im Finanzbereich dar. Der Bundesrat werde aber weitere staatliche Regulierungen unter Berücksichtigung der laufenden regulatorischen Entwicklungen in der Europäischen Union prüfen, heisst es weiter.
Die Schweizerische Bankiervereinigung, die Asset Management Association Switzerland (AMAS) und der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) haben in den letzten Monaten ihre Selbstregulierungen weiterentwickelt oder neu erarbeitet. Diese sollen demnächst publiziert und in Kraft gesetzt werden, wobei Übergangsfristen zur Umsetzung bis Anfang 2027 gelten.
Die Selbstregulierungen würden verschiedene Aspekte der bundesrätlichen Position umsetzen, schreibt die Regierung. Genannt werden die Definition von nachhaltigen Anlagezielen, die Beschreibung der angewandten Nachhaltigkeitsansätze, die Rechenschaftspflicht darüber sowie die Überprüfung der Umsetzung durch eine unabhängige Drittpartei.
Nicht zuletzt aufgrund dieser «Fortschritte» verzichtet der Bundesrat «zum jetzigen Zeitpunkt auf eine staatliche Regulierung gegen Greenwashing im Finanzsektor». Die Verbände begrüssen den Entscheid des Bundesrates, «weiterhin auf Selbstregulierung zu setzen». Angesichts der «dynamischen Entwicklung» in der internationalen Regulierung von Sustainable Finance erachten die drei Verbände die Selbstregulierung als das geeignetste Instrument, um Greenwashing zu verhindern.
Lange Zeit sah es so aus, als würde der Bundesrat eine eigene Gesetzgebung zur Bekämpfung von Greenwashing ausarbeiten. Mit dem Entscheid vom Mittwoch scheint dieses Vorhaben zumindest mittelfristig vom Tisch zu sein. Für eine staatliche Lösung haben sich mehrere NGOs stark gemacht.