Millionenstreit um Batterie-Start-up
Im epischen Millionenstreit um den Verkauf eines österreichischen Batterie-Start-ups hat der Financier Urs Fähndrich eine weitere Niederlage erlitten.
9. Juli 2024 • Beat Schmid

Seit Jahren streiten sich der Unternehmer Florian Fritsch und der Financier Urs Fähndrich um Millionengewinne aus dem Verkauf des österreichischen Batterie-Start-ups Kreisler Electric an John Deere. Streitpunkt ist ein sogenannter Earn-out in Millionenhöhe, den Fähndrich für sich beziehungsweise eine von ihm kontrollierte Gesellschaft fordert.

Florian Fritsch sieht das anders. Er hat bereits eine Earn-out-Zahlung in Höhe von 19 Millionen Franken geleistet und wehrt sich gegen weitere Zahlungen. In der Folge reichte die Seite von Urs Fähndrich, begleitet von medialem Trommelfeuer, diverse Strafanzeigen und Zivilklagen in Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz ein.

In diesem Zusammenhang wurden Gelder von Florian Fritsch durch die Strafuntersuchungsbehörden in Zürich «arretiert». Konkret wurden Gelder in Millionenhöhe auf Konten bei der Credit Suisse gesperrt. Diese Sperrung erfolgte rechtswidrig, wie das Bundesgericht in einem Tippinpoint vorliegenden Urteil vom März 2024 letztinstanzlich festgestellt hat. Im Kern geht es darum, dass die Seite von Urs Fähndrich nicht glaubhaft machen konnte, dass überhaupt eine konkrete Geldforderung besteht.

Der langer Weg durch die Instanzen

Bis zu dieser Entscheidung war es ein langer Weg. Zunächst klagte Florian Fritsch vor dem Bezirksgericht, das in erster Instanz feststellte, dass es keine Grundlage für eine Sperrung der Gelder gebe. Die Panebo Holding von Urs Fähndrich zog den Fall ans Obergericht weiter. Auch die zweite Instanz entschied im Sinne von Fritsch und hob die Sperre auf.

«Wie die Vorinstanz zu Recht festhielt, vermochte die Beschwerdeführerin keine Arrestforderung gegenüber der Beschwerdegegnerin glaubhaft zu machen», hiess es damals im Urteil. Die Panebo Holding habe nicht schlüssig darlegen können, dass ihr die Beschwerdegegnerin aus dem Aktienverkauf «eine Geldleistung schuldet».

Nun hat auch das Bundesgericht im Sinne von Florian Fritsch entschieden. In ihrer mehrseitigen Begründung stellt es abschliessend fest: «Nach alledem erweist sich die Beschwerde als unbegründet. Sie ist deshalb abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.» Die Beschwerdeführerin hat die Gerichtskosten von 60’000 Franken zu tragen.

«Weitschweifige Erörterungen»

Die Bundesrichter kritisieren in ihren Erwägungen die zum Teil wortreichen Ausführungen der Beschwerdeführerin: «Wie ihre weitschweifigen Erörterungen zeigen, gibt sich die Beschwerdeführerin (Panebo Holding) damit zufrieden, im Wesentlichen ihre eigene Sicht der Sach- und Rechtslage zu präsentieren und dem angefochtenen Entscheid gegenüber zu stellen.»

Hintergrund ist ein Streit um ein Investment in das österreichische Batterie-Start-up Kreisel Electric. Das junge Unternehmen entwickelt Batterien für spezielle Anwendungen im Bereich der E-Mobilität für Landmaschinen. Einer der Investoren von Kreisel ist der Neffe von Arnold Schwarzenegger, Patrick Knapp-Schwarzenegger. Die Batterien wurden unter anderem in die G-Klasse des berühmten Österreichers eingebaut.

Zum Streit kam es nach dem erfolgreichen Verkauf des Unternehmens an den US-Landmaschinenriesen John Deere. Es war wie im Märchen: Das knorrige Unternehmen aus der österreichischen Provinz, fast pleite, wurde über Nacht zu einer Bewertung von 360 Millionen Euro an einen Weltkonzern verkauft.

Verbindungen zum Anlegerschutzverein

Urs Fähndrich ist in der Schweiz kein Unbekannter. Der in Monaco wohnhafte Financier gehörte zu einer Investorengruppe, die mit einer Strafanzeige wegen Bestechung die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat der Berner Solarfirma Meyer Burger unter Druck setzte. Es folgte ein jahrelanger, von den Medien begleiteter Streit. Inzwischen hat sich Fähndrich, der kurze Zeit im Verwaltungsrat von Meyer Burger sass, aus dem Unternehmen zurückgezogen.

Im Zusammenhang mit dem Streit um Meyer Burger wurde der Schweizerische Anlegerschutzverein gegründet. Urs Fähndrich steht den Organen des Vereins sehr nahe. Arik Röschke, Generalsekretär der Investorenvereinigung, ist über mehrere Firmen mit Urs Fähndrich und dessen Geschäftspartner Wolfgang Eichhorn verbunden. So sitzt er mit Fähndrich in der Gold Partners AG. Mit Eichhorn sitzt er in der Firma Agrosoph. Zudem sind alle drei im Verwaltungsrat der Coarus AG eingetragen. Alle Firmen haben ihren Sitz in St. Gallen. Auch der Anlegerschutzverein ist in St. Gallen eingetragen.

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