Krypto
Die Zuger Kantonalbank lanciert als erste Kantonalbank ein Angebot für digitale Vermögenswerte. Kundinnen und Kunden sollen direkt aus der E-Banking-App heraus mit Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co. handeln können.
2. Oktober 2023 • red.

Ab sofort können Kundinnen und Kunden der Zuger Kantonalbank in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple, Litecoin, Polygon und Uniswap investieren, wie die Bank heute mitteilt. Die Währungen handeln können alle Kontoinhaber mit einem aktiven Depot bei der Zuger KB. Die Lösung ist in die E-Banking-App integriert.

Für das neue Angebot setzt die Zuger Kantonalbank die B2B-Banking-Plattform von Sygnum ein, die auf der Kernbankenlösung Finova basiert. Der modulare Aufbau der Plattform ermögliche es, den regulierten Handel und die Verwahrung von Kryptowährungen nahtlos in die bestehende Infrastruktur der Zuger Kantonalbank zu integrieren, schreibt die Bank. Bei der technologischen Entwicklung der Plattform und der Infrastruktur wurde die KB zudem von Swisscom unterstützt, wie es weiter heisst.

Das Innerschweizer Institut ist nach eigenen Angaben die erste Kantonalbank, die ihren Kundinnen und Kunden den Handel und die Verwahrung von gängigen Kryptowährungen anbietet. Als Mitglied der Swiss Blockchain Federation verfolge die Kantonalbank das Ziel, «eine Brücke zwischen dem traditionellen Bankgeschäft und der Kryptowelt zu schlagen». Bei einer positiven Entwicklung will die Bank das Universum der handelbaren Vermögenswerte weiter ausbauen.

MEHR ZUM THEMA


Der Tanz um die ETF-Genehmigung in den USA wird intensiviert

Der SEC-Chef verschiebt mögliche ETF-Zulassung vorzeitig, Abgeordnete weisen Gary Gensler auf sein widersprüchliches Verhalten hin. +++ Dazu: SNB testet CDBC; Hypi Lenzburg wird SDX-Mitglied.
29. September 2023

Krypto-Branche schlägt Alarm wegen neuer Regulierung: «Die Schweiz würde technologisch abgehängt»

Mathias Imbach, CEO der Sygnum Bank, zum Vorstoss der Finma, dass nur noch Banken Staking anbieten sollen. Dieser Vorschlag wäre aber auch für Anbieter mit Banklizenz und ihre Kunden verheerend, weil das Staking durch die Hinterlegung mit Eigenkapital nicht mehr rentabel wäre. +++ Kommentar +++ Stellungnahme der Finma.
22. September 2023