Die Übernahme der Credit Suisse führt zu notwendigen Anpassungen, um die Sanier- und Liquidierbarkeit der UBS weiterhin sicherzustellen. Deshalb hat die Finma die jährliche Genehmigung der Stabilisierungs- und Notfallpläne ausgesetzt, schreibt die Behörde in einer Mitteilung.
Wie die Finma festgestellt hat, könnte die UBS in einem Krisenfall über den Single Point of Entry rekapitalisiert und abgewickelt werden. Doch die Bank müsse aufgrund der Integration die Konzernstrukturen, Prozesse und Informatik-Plattformen vereinheitlichen. «Die identifizierten Hindernisse werden derzeit mittels manueller Datenaggregation überbrückt, bis alle Abläufe wieder möglichst automatisch funktionieren und die Daten auf die strategischen Systeme übertragen sind», schreibt die Finma.
Zudem verlangt die Behörde eine Weiterentwicklung der Handlungsmöglichkeiten bei Insolvenzgefahr. Derzeit besteht die Abwicklungsstrategie nur in der Fortführung der Geschäftstätigkeit im Rahmen einer Sanierung und Restrukturierung des Geschäftsmodells. Die Finma verlangt nun zusätzlich einen «Marktaustritt» durch den Verkauf von Geschäftseinheiten oder der ganzen Bank. Dies müsse möglich sein, ohne die Systemstabilität zu gefährden und ohne Einsatz von Steuergeld, hält die Finma fest.
«Diese Optionen müssen in den kommenden Jahren durch die Bank vorbereitet werden und sind konsistent mit den Vorschlägen des TBTF-Berichts. Gleichzeitig ist zentral, dass auf Gesetzesebene die notwendigen Grundlagen geschaffen werden, damit diese Optionen rechtssicher umgesetzt werden können», schreibt die Behörde. Die Finma macht keine weiteren Angaben dazu, was dies genau heissen könnte.
Derzeit gilt es als sicher, dass keine inländische Bank die UBS im Krisenfall schlucken könnte. Das heisst, es müsste eine ausländische Grossbank einspringen. Wie eine Rettungsaktion aus dem Ausland konkret vonstattengehen soll, ist aber völlig unklar. Schon allein mit dem Zusammenschluss von zwei Global Systemically Important Financial Institutions (G-SIFIs) betrat die Schweiz Neuland. Eine grenzüberschreitende Zwangsheirat dürfte mit noch viel mehr Unwägbarkeiten verbunden sein.