CS-Bond-Opfer
Frühestens für Anfang des kommenden Jahres soll es zu einer Entscheidung kommen. Es geht um den Entscheid, die AT1-Anleihen abzuschreiben.
18. Oktober 2024 • red.

Laut einem Bericht von «CH-Media» ist im Rechtsstreit um die Schadenersatzklage ehemaliger Gläubiger der Credit Suisse (CS) gegen die Schweiz frühestens im Februar 2025 mit einer ersten Entscheidung zu rechnen. Diese Information geht aus Gerichtsunterlagen hervor, die dem Medium vorliegen.

Acht ehemalige CS-Gläubiger fordern rund 80 Millionen Franken. Sie argumentieren, dass die Entscheidung der Schweizer Finanzmarktaufsicht mit Marlene Amstad an der Spitze (Bild), die AT1-Anleihen der Credit Suisse nach deren Zusammenbruch abzuschreiben, unrechtmässig gewesen sei. Aufgrund von Verzögerungen, insbesondere bei der offiziellen Zustellung der Klage an die Schweiz, hat der zuständige US-Bundesrichter Dale Ho eine Fristverlängerung gewährt.

Die Schweiz wird vor dem New Yorker Bundesgericht durch William Savitt vertreten, Co-Leiter der Kanzlei Wachtell, Lipton, Rosen & Katz. Savitt gilt laut der als einer der führenden Prozessanwälte in den USA und ist auf komplexe Wirtschaftsklagen spezialisiert.

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