Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat das sogenannte kartellrechtliche Kontrollverfahren zur Fusion von UBS und Credit Suisse «ohne Bedingungen und Auflagen» abgeschlossen. Etwas anderes war nicht zu erwarten.
19. Juni 2024 • Beat Schmid

Acht Monate hat die Finma zugewartet, um heute Mittwoch mitzuteilen, dass der Zusammenschluss von UBS und Credit Suisse «den wirksamen Wettbewerb in keinem Marktsegment beseitigt». Sie wischt damit die Bedenken der Weko vom Tisch.

Das Verdikt mag nur auf den ersten Blick erstaunen. Schliesslich war es die Finma, die am 19. März die Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS bewilligt hatte. Finma-Präsidentin Marlene Amstad hätte den damaligen Entscheid desavouiert, wenn sie der nun einzigen Schweizer Grossbank über ein Jahr später in Teilbereichen Auflagen gemacht hätte.

Die Finma schreibt in einer Stellungnahme zu ihrem Entscheid, dass durch den Zusammenschluss der UBS mit der Credit Suisse der «wirksame Wettbewerb in keinem Marktsegment» beseitigt wird, auch wenn die UBS in «gewissen Teilsegmenten ihre Marktposition verstärken konnte». Somit sind in den Augen der Finma die gesetzlichen Voraussetzungen der Fusionskontrolle für einen «Eingriff nicht erfüllt». Mit dem Entscheid endet nun die Zuständigkeit der Finma.

UBS kann das Thema nicht abhaken

Dennoch kann die UBS das Thema nicht einfach abhaken. Denn wie aus der ebenfalls heute veröffentlichten Untersuchung der Weko hervorgeht, sehen die Wettbewerbsbehörden die Sache ganz anders. Im 172-seitigen Bericht gibt die Weko verschiedene Empfehlungen ab, welche die Bereiche Retail Banking, Asset Management, Firmenkundengeschäft und Gemeinschaftswerke (z.B. SIX) umfassen.

Dabei wird die Weko zum Teil auch sehr konkret: So empfiehlt sie bei den Firmenkrediten «zusätzlich zur Überwachung der absoluten Preise und Gebühren auch eine Kontrolle der Margen, insbesondere ob sich diesbezüglich in den fünf Jahren vor dem Zusammenschluss im Vergleich mit der aktuellen und zukünftigen Situation auffällige Diskrepanzen ergeben.»

Weiter empfiehlt die Weko, die regulatorischen Rahmenbedingungen allenfalls so zu ändern, dass Markteintritte oder Markterweiterungen in der Schweiz nicht behindert werden. «Förderlich für den wirksamen Wettbewerb wäre eine zügig gewährte Bewilligung für Auslandsbanken», schreibt die Weko.

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